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Aktuelle News



04. April 2013 | Mütter aktiv spenden für den BSK-Landesverband

Mütter aktiv - Spendenübergabe

Die Gruppe "Mütter aktiv" aus Bissingen (Landkreis Donau-Ries) hat der Selbsthilfe Körperbehinderter L.V. Bayern e.V. eine Spende von € 600,-- aus Einnahmen des Frühjahrsbasars übergeben. Im Rahmen der Scheckübergabe bedankte sich der Landesvorsitzende Friedrich Rieger bei den anwesenden Mitgliedern der Gruppe für die großzügige Spende. 

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25. März 2013 | Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area-SEPA)

Ab dem 01.01.2014 gibt es den neuen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA, der große Neuerungen bringt. Ab dem 01.01.2014 tritt ein neues Lastschriftverfahren in Kraft.
Sie können nach dem jetzigen Verfahren keine Beiträge mehr einziehen. Sie benötigen ab dem 01.01.2014 eine "Gläubiger ID-Nr." die Sie NUR per online beantragen können bei der Bundesbank unter www.glaeubiger-id.bundesbank.de. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Angelegenheit.

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25. März 2013 | Spendenbescheinigungen

Ab dem 01.01.2013 gibt es neue Richtlinien und Regelungen für Geld und Sachspenden.
Informieren Sie sich bei dem Bundesfinanzministerium unter www.bundesfinanzministerium.de. Durch sachgemäß ausgefüllte Spendenbescheinigungen können Sie sich viel Ärger ersparen.

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28. Januar 2013 | Neuer Schwerbehindertenausweis

Sozialministerin Haderthauer: "Schwerbehindertenausweis endlich im zeitgemäßen und benutzerfreundlichem Format."

"Ab Januar 2013 startet der neue Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat! Der bisherige, unhandliche Ausweis aus Papier gehört damit der Vergangenheit an. Der Bund hatte sich hier lange gesperrt. Ich freue mich, dass sich mein langjähriger Einsatz für den Scheckkartenausweis jetzt auszahlt. Der neue Ausweis ist nicht nur handlicher, sondern erleichtert durch einen Zusatz in englischer Sprache endlich auch den Nachweis der Behinderung im Ausland. Außerdem ist er für Menschen mit Sehbehinderung dank eines taktilen Merkmals in Brailleschrift von den anderen Karten im Geldbeutel nun eindeutig zu unterscheiden", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer heute.
Allein in Bayern leben derzeit über 1,1 Millionen schwer behinderte Menschen, das sind über 9 Prozent der Bevölkerung. Und genauso viele Schwerbehindertenausweise sind in Bayern ausgestellt. Diese werden ab 2013 sukzessive auf das neue Format umgestellt.
Haderthauer: "Die Länder haben zwar bis Ende 2014 Zeit, den neuen Schwerbehindertenausweis einzuführen. Wir wollen aber auch hier ein Zeichen setzen und starten bereits ab dem 1. Januar 2013 als eines der ersten Länder mit dem neuen Ausweis.
Wichtig ist, dass alle vor dem 31. Dezember ausgestellten, alten Schwerbehindertenausweis weiterhin bis zum angegeben Gültigkeitsdatum einsetzbar sind.
Die Besitzer können, müssen diese aber nicht umtauschen."
Ab Januar 2013 wird in Bayern nur noch der neue, handliche Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat ausgegeben. Alte Ausweise einschließlich deren Beiblätter behalten ihre Gültigkeit, längstens bis zum Ablauf des auf dem Ausweis angegebenen Gültigkeitsdatum. Die Feststellung der Schwerbehinderung sowie die Ausstellung des Schwerbehindertenausweis erfolgt durch Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Nähere Informationen zum neuen Schwerbehindertenausweis einschließlich einer Musterkarte können Sie unter http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/index.html abrufen.

Musteransicht mit Erläuterungen

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06. November 2012 | Bund und Länder stärken Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes PBefG ) zugestimmt. Dazu erklärt die Behinderten-
beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

"Der öffentliche Personennahverkehr ( ÖPNV ) sowie der Fernbuslinienverkehr werden in Zukunft ein gutes Stück barrierefreier. Nachdem die Bundesländer nun dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes ( PBefG ) zugestimmt haben, sind die langen Verhandlungen mit einem guten und zukunftsweisenden Kompromiss zu Ende gegangen.

Mit einer fraktionsübergreifenden Initiative haben sich die zuständigen Fachpolitiker dafür eingesetzt, dass im PBefG wesentliche Aspekte der Barrierefreiheit berücksichtigt werden. Mittelfristig müssen die Länder die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV erreichen. Zudem sollen Fernbusse ab 1. Januar 2016 mit mindestens zwei Stellplätze für Rollstuhlfahrer ausgestattet sein. Damit wird einer langjährigen Forderung der Behindertenverbände nach mehr Mobilität im Fernbuslinienverkehr Rechnung getragen.

Die Koalition hat zudem einen Entschliessungsantrag verabschiedet, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, auf EU-Ebene die Harmonisirung der technischen Anforderungen zur Barrirefreiheit zu verfolgen. Damit soll erreicht werden, dass auch andere Reisebusse im grenzüberschreitenden Verkehr sich an der in Deutschland künftig geltenden Verpflichtung zur Barrierefreiheit orientieren müssen.

Die Entscheidung des Bundesrats belegt den breiten Konsens von Bund und Ländern, Menschen mit Behinderung in ihrer Mobilität zu stärken und damit ihre umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen."

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30. Oktober 2012 | Berliner Repräsentanz des BSK

Durch den Wechsel des bisherigem Geschäftsstellenleiter Herrn Maik Notnagel in den Thüringischen Landtag, musste die Stelle neu besetzt werden.
Frau Beate Winzer ist die neue Büroleiterin in Berlin. Frau Winzer ist 45 Jahre jung, und ist in erheblicher Form von der Krankheit Morbus Bechterew betroffen. Frau Winzer hat Politikwissenschaften und Geschichte studiert, und bildete sich in Freiburg noch zur Fachjournalistin aus. Frau Beate Winzer hatte in ihrer beruflichen Laufbahn verschiedene Stellen in leitender Position begleitet, und alle waren aus dem Bereich soziales.
Wir wünschen Frau Beate Winzer in ihrem neuen Wirkungskreis viel Erfolg, da ihr Erfolg auch uns zu gute kommt.

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29. Oktober 2012 | Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr für Menschen mit Behinderung wird neu geregelt und teurer

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wurde am 25.10.2012 verabschiedet. Damit werden die Fahrkostenanteile für schwerbehinderte Menschen neu geregelt. Dazu erklärt die Behinderten- beauftragte der CDU / CSU- Bundestagsfraktion, Maria Michalk.

"Mobilität ist eine wichtige Voraussetzung, damit Menschen mit Behinderung am Leben unserer Gesellschaft teilhaben können. Daher ist die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Kinder, Frauen und Männer im öffentlichen Personennahverkehr unerlässlich. Die Verkehrsbetriebe erhalten für die ihnen dadurch entstandenen Einnahmeverluste eine Erstattung, die vom Bund und den Ländern übernommen wird. Diese Verrechnung wird pauschal und einfacher gestaltet.

Menschen mit Behinderung leisten einen Eigenanteil. Sie kaufen eine Wertmarke bei ihrem Versorgungsamt, die für das gesamte Jahr von 60,- Euro auf 72,- Euro erhöht wird. Mit diesem Eigenanteil nutzen sie das gesamte Spektrum der erweiterten Angebote und des Services der Nahverkehrsbetriebe. Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfänger sind gänzlich von dieser Regelung befreit.

Wir begrüßen ausdrücklich die seit 2011 gültige Regelung der Deutschen Bahn, nach der das gesamte Nahverkehrsnetz für Menschen mit Behinderung freigegeben ist. Auch wenn es noch viel zu tun gibt, so ist doch der öffentliche Nahverkehr auf einem guten Weg, barrierefrei zu werden.

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04. Oktober 2012 | Antidiskriminierungsrecht - neue Beratung für BSK-Mitglieder

Ab sofort steht den BSK-Mitgliedern Rechtsanwalt Herr Dr. Tolmein für Beratungen im Bereich Antidiskriminierung zur Verfügung.
Dr. Tolmein führt in diesem Rahmen eine Erstberatung durch. Da uns nur ein limitiertes Beratungskontingent zur Verfügung steht, muss bei entsprechender Nachfrage eine Warteliste geführt werden.
Eine Beratung kann nur stattfinden bei einer unmittelbaren Diskriminierung ausschließlich aufgrund der Behinderung.
AGG § 3 Abs. 1 : Unmittelbare ( direkte ) Benachteiligung, d. h. " wenn eine Person (aufgrund ihrer Behinderung ).... eine weniger günstige Behandlung als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erfährt, erfahren hat oder erfahren würde."
Mittelbare Benachteiligungen (AGG § 3 Abs. 2 ) sind durch diese Beratung NICHT abgedeckt. Mittelbare Benachteiligungen sind indirekte Diskriminierungen, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren diskriminierend sind.

Eine Kontaktaufnahme ist nur über unsere Geschäftsstelle durch Michael Pinter Tel. 06294-4281-40 oder E-Mail: michael.pinter@bsk-ev.org möglich.
Herr Pinter stellt bei Fragen zu diesem Thema den Kontakt zu Dr. Tolmein her.

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04. Oktober 2012 | Persönliche Pflegekräfte jetzt auch in der Reha

Menschen mit Behinderung, die während einer Reha-Maßnahme auf Pflege angewiesen sind, bekommen jetzt mehr Unterstützung.
Sie haben Anspruch auf die sogenannte Assistenzpflegehilfe. Das hat das Bundeskabinett Anfang August beschlossen. Der Gesetzentwurf knüpft an das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus aus dem Jahre 2009 an. Damals wurde gesetzlich verankert, dass pflegebedürftige behinderte Menschen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt ihre Assistenzpflege weiter in Anspruch nehmen können.
Darüber hinaus erhalten sie für die gesamte Dauer des Krankenhausaufenthalts weiterhin das Pflegegeld sowie die Hilfe zur Pflege durch die Sozialhilfe.
Die Behindertenverbände begrüßen den Beschluss des neuen Gesetzentwurfs.
Damit wird der besonderen Situation behinderter pflegebedürftiger Menschen Rechnung getragen. Denn oft reicht die übliche Versorgung dieser Menschen in Reha - Einrichtungen nicht aus. Die neue Regelung gilt ab sofort für pflegebedürftige behinderter Menschen, die ihre Pflege durch von ihnen selbst beschäftigte Pflegekräfte sicherstellen.

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19. September 2012 | Passbildbefreiung für Krankenkassen-Versicherungskarte

Die gesetzlichen Krankenkassen versenden zur Zeit Schreiben mit der Bitte ihnen ein Passbild zur Verfügung zu stellen, um die Versicherungskarte mit einem Bild zu Aktualisieren. Personen die die Pflegestufe 2 und 3 haben sind von dieser Maßnahme befreit. Dieser Personenkreis muss seiner Krankenkasse nur die Pflegestufe mitteilen.

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11. August 2011 | Bahn: Neuregelungen für schwerbehinderte Menschen

Ab dem 01. September 2011 wird für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen, die im Besitz eines Ausweises für schwerbehinderte Menschen (grün/orange) zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange) sowie eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, die Freifahrtregelung folgendermaßen erweitert:

Schwerbehinderte Menschen
Bundesweite Nutzung aller Züge der Produktklasse C (DB-Nahverkehrszüge und SPNV-Züge anderer EVU) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

HINWEISE:
Behinderte Menschen, die zusätzlich in Besitz eines Streckenverzeichnisses sind, können auf den dort eingetragenen Strecken ab o. a. Zeitraum nicht mehr die zuschlagpflichtigen D-Züge nutzen.

Die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson / Hund nach dem SGB IX bzw. zur kostenfreien Platzreservierung bleiben unverändert bestehen.

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15. Februar 2011 | Pflegebeauftragter für Bayern Sozialministerin Haderthauer: "NUTZEN SIE DAS ANGEBOT"

"Täglich erleben wir ein hohes Engagement und Verantwortungsbewusstsein vieler Pflegekräfte und Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen.
Sowohl in der häuslichen als auch in der stationären Pflege wird hervorragende Arbeit geleistet. Dennoch kommt es in Einzelfällen auch zu Mängeln, Versagen und Fehlleistungen. Betroffene haben aufgrund einer Vielzahl von Gründen jedoch oft nicht den Mut, dies zu thematisieren. Mit dem von mir neu eingesetzten Pflegebeauftragten am Sozialministerium, Werner Zwick, gibt es nun eine unabhängige Anlaufstelle, an die sich Betroffene unbürokratisch und vertraulich wenden können", so Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer in München.

Laut Frau Haderthauer ist der Pflegebeauftragte ab sofort telefonisch unter der kostenlosen Rufnummer

0800 0114353

ereichbar. Die Pflegehotline ist rund um die Uhr geschaltet, damit Anliegen und Beschwerden jederzeit angebracht werden können. Außerdem kann man sich über die Homepage www.pflegebeauftragter.bayern.de an den Bayerischen Pflegebeauftragten wenden.

Der Pflegebeauftragte ist bewusst als neutrale, von Trägern und Kassen unabhängige Stelle am bayerischen Sozialministerium angegliedert. Er hat eine Filterfunktion: Er gibt die zur Verfolgung eines Missstandes erforderlichen Informationen an die zuständigen Stellen weiter, persönliche Daten bleiben aber auf Wunsch vertraulich.

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03. November 2010 | Parkausweise für behinderte Menschen

Ab dem 1. Januar 2011 werden nur noch die "EU-Parkausweise" anerkannt.
Der baden-württembergische Behindertenbeauftragte Dieter Hillebrand weist darauf hin, dass sämtliche vor dem Januar 2001 ausgegebenen Parkausweise zum Jahresende ihre Gültigkeit verlieren. Wer ab dem 1. Januar 2011 auf Behindertenparkplätzen parken will, benötigt dazu den sogenannten "EU-Parkausweis", erklärt Dieter Hillebrand. Schon jetzt sollten sich Besitzer der alten Fassung um Ausstellung der neuen Parkberechtigung bemühen. Wer ohne diese oder mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parke, begehe eine Ordnungswidrigkeit. Seit dem 1. Januar 2001 werden nur noch die EU-einheitliche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen ausgegeben. Die bislang noch gültigen, aber seit Januar 2001 schon nicht mehr ausgegebenen alten blauen Parkausweise verlieren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit. Die örtlichen Straßenverkehrsbehörden tauschen den bisherigen Parkausweis gegen den neuen Parkausweis aus.

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15. Dezember 2009 | ALLE INKLUSIVE

Die UN-Konvention der Vereinten Nationen für ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Diese Konvention ist eine große Errungenschaft für Menschen mit Behinderungen. Bei der Erarbeitung waren diesmal Behindertenorganisationen und betroffene Menschen als gleichwertige Partner beteiligt nach dem Motto „Nichts über uns ohne uns . . .!"
Nun liegt es an uns, diese Konvention mit Leben zu erfüllen und die Umsetzung der BRK zu überwachen. Menschen mit Behinderung werden nicht länger über Defizite definiert. Weg vom medizinischen Modell hin zum sozialen Modell von Behinderungen, die in rechtsverbindlichen Normen festgeschrieben sind. Vielfalt statt Einfalt! Behinderte Menschen sind gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft, sie sind Trägerinnen und Träger von Menschenrechten.
Die Vertragsstaaten haben sich nach den Prinzipien Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion dazu verpflichtet, gesellschaftliche Bedingungen zu schaffen, die niemanden ausschließen, Behinderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Die ganze UN-Konvention können Sie im Internet unter

www.behindertenbeauftragte.de/alle-inklusive nachlesen.

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22. Dezember 2009 | Neue Homepage online

Unsere neue Website ist online.

Hier erhalten Sie künftig Informationen über den BSK Landesverband Bayern e. V., sowie über seine Bereiche und Kontaktstellen. Auch über sozialpolitische Themen werden wir Sie hier informieren.

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